BFSG-Audit für Ihre Website.
Sachlich. Mit konkreter Mangelliste.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Angebote an Verbraucher, darunter Online-Shops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ihre Website wird nach WCAG 2.1 AA geprüft, dazu gibt es eine Mangelliste mit Schweregraden und eine sachliche Einordnung, was kritisch ist und was nicht.
webAION sitzt in Lauenburg/Elbe (Teichweg 1, 21481 Lauenburg, Schleswig-Holstein) und arbeitet für Betriebe in Hamburg, Lübeck und Lüneburg sowie bundesweit per Video. webAION prüft Websites auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA (BFSG, gilt seit 28.06.2025) und liefert Bericht, Mangelliste und ein Auswertungsgespräch. Eigene Regionalstudie: 387 Websites im Kreis Herzogtum Lauenburg ausgewertet, 12,4 Prozent erfüllen alle 6 geprüften Kriterien (Stand 27.07.2026); automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Preise: BFSG-Audit 490 € einmalig, Korrekturen nach Aufwand zu 80 € je Stunde. Endpreise, keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG). Stand: 11.10.2026.
Nachgezählt, nicht geschätzt
Für den Kreis Herzogtum Lauenburg wurden 597 Firmen-Websites automatisiert geprüft. 387 waren auswertbar, davon erfüllen 12,4 Prozent alle 6 geprüften Kriterien. Bei 20,7 Prozent hält schon das Cookie-Banner die Tastatur fest. Methode und Datensatz liegen offen (Stand 27.07.2026).
Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Die Studie trifft keine Aussage zur Rechtskonformität einzelner Betriebe.
Zur RegionalstudieBetrifft das BFSG Ihre Website?
Ob das Gesetz gilt, hängt vom Angebot und von der Betriebsgröße ab. Grob gilt: Online-Shops und Verträge mit Verbrauchern können erfasst sein, reine Informationsseiten und Angebote nur für Geschäftskunden in der Regel nicht, und Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen (Rechtsstand geprüft am 11.10.2026 auf gesetze-im-internet.de; Einordnung, keine Rechtsberatung).
Die fünf typischen Fälle mit Fundstelle im Gesetz und eine erste Einordnung in fünf Minuten stehen im kostenlosen BFSG-Check. Das Gesetz im Wortlaut: gesetze-im-internet.de/bfsg.
Fünf Prüfbereiche, automatisch und manuell
Lighthouse-Accessibility-Score
Automatisierter Scan aller wichtigen Seiten. Score, geprüfte Kriterien, automatisch erkannte Mängel, als nachvollziehbare Baseline.
Tastatur-Navigation + Fokus-Reihenfolge
Manuelle Prüfung: Können alle Funktionen ohne Maus bedient werden? Ist die Fokus-Reihenfolge logisch? Sind Sprunglinks vorhanden?
Screenreader-Tauglichkeit
Test mit dem Screenreader NVDA. Werden Alternativtexte sinnvoll vorgelesen? Sind ARIA-Beschriftungen korrekt? Wird die Seitenstruktur klar?
Kontrast, Schriftgrößen, Reflow
WCAG-Kontrastwerte (4,5:1 für Text, 3:1 für große Schrift), Skalierbarkeit auf 200 %, Reflow auf 320 px Breite ohne horizontales Scrollen.
Einordnung BFSG + Informationen zur Barrierefreiheit
Technische Einschätzung, ob Ihr Angebot unter das BFSG fallen kann (keine Rechtsberatung). Falls ja: Entwurf für die Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“.
Zum Maßstab: Die Website webaion.de erreicht im Lighthouse-Test 100 von 100 bei Barrierefreiheit (mobil, Stand 24.09.2026). Lighthouse deckt nur einen Teil der Kriterien ab; die manuelle Prüfung kommt hinzu.
Ablauf in vier Schritten
Anfrage und Klärung
Sie schreiben, welche Website es ist und was sie anbietet. Geklärt wird, ob das Audit passt oder ob der kostenlose BFSG-Check reicht.
Zugang und Seitenauswahl
Gemeinsam werden die Seiten ausgewählt, an denen sich Funktionen und Vorlagen zeigen lassen: Startseite, Formulare, Warenkorb oder Buchung, Inhaltsseiten.
Prüfung
Automatische Prüfung der gewählten Seiten, dazu manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader sowie Kontrast- und Reflow-Prüfung.
Bericht und Gespräch
Sie bekommen den Bericht mit Mangelliste und Schweregraden und besprechen ihn im Auswertungsgespräch. Die Dauer hängt von Umfang und Zahl der Seiten ab; einen Terminvorschlag bekommen Sie vorab.
Schätzen Sie Ihren BFSG-Fix-Aufwand in 90 Sekunden
Sechs Fragen, danach kennen Sie den groben Stunden- und Kostenrahmen, bevor Sie das Audit beauftragen.
Wer ist Ihre Zielgruppe?
Das BFSG zielt auf Angebote an Verbraucher; reine Angebote an Geschäftskunden fallen in der Regel nicht darunter. Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme (Hinweis, keine Rechtsberatung).
Was Sie nach dem Audit bekommen
- PDF-Bericht (10 bis 15 Seiten): Bewertung je WCAG-Kriterium, Lighthouse-Score, manuelle Mängel mit Belegen (Bildschirmfotos).
- CSV-Mangelliste, nach Schweregrad sortiert (kritisch, mittel, Nice-to-have), zur Übergabe an Ihre Agentur oder Ihr Team.
- Auswertungsgespräch: gemeinsamer Durchgang, Priorisierung, Aufwandsschätzung je Mangel.
- Entwurf der Erklärung zur Barrierefreiheit, falls Ihr Angebot unter das BFSG fällt.
webAION ist keine Anwaltskanzlei
Das Audit ist eine technische Bewertung gegen WCAG 2.1 AA und eine pragmatische Einschätzung der BFSG-Anwendbarkeit. Für eine rechtsverbindliche Auskunft, ob Ihr konkreter Anwendungsfall unter das Gesetz fällt, sprechen Sie mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für IT-Recht. Das empfiehlt sich insbesondere bei größeren Online-Shops und unklaren Mischformen aus B2B und B2C.
Fix-Sprint zu 80 € je Stunde
Wenn Sie die Mängel von webAION beheben lassen möchten: Die Arbeit läuft nach Stundensatz, klar getrennt vom Audit-Festpreis. Sie bekommen vorab eine Aufwandsschätzung je Maßnahme. Kein Pauschalvertrag, keine Mindeststunden.
Häufige Fragen
Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, welche Folgen ein Verstoß haben kann und was eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist, steht imBFSG-Check. Weiterlesen:Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet,fünf Stolperfallen,Erklärung zur Barrierefreiheit von webAION. Läuft Ihre Website auf WordPress und ein Umbau steht im Raum: WordPress zu Astro.
BFSG-Audit: 490 € einmalig
Erzählen Sie kurz, was Sie vorhaben. Sie sprechen direkt mit dem Ansprechpartner, nicht mit einem Vertrieb.
- Unverbindlich: Sie entscheiden nach dem Gespräch
- Ehrliche Einschätzung: Passt das Angebot zu Ihrem Fall?
- Festpreis-Angebot, sobald der Umfang geklärt ist
Lieber telefonisch? +49 173 8364660