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Ratgeber · Webdesign

Barrierefreie Website: Was das BFSG bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025. Was Unternehmen jetzt tun müssen und wie Sie Ihre Website barrierefrei machen.

Von Ronni Wordel, aktualisiert am 6 Min. Lesezeit

Barrierefreie Website: Was das BFSG bedeutet
Inhalt 8 Abschnitte

Passend zum Thema: Prüfen, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Ihre Website betrifft, ohne Anmeldung.

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Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre Website, Ihr Onlineshop oder Ihre App muss barrierefrei sein. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Maßnahmen der Marktüberwachung und Bußgelder.

In diesem Ratgeber erkläre ich, was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet, welche konkreten Anforderungen es gibt und wie Sie Ihre Website Schritt für Schritt barrierefrei machen.

Hinweis: Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Rechtsstand 13.10.2026, Quelle: Gesetzestext des BFSG, abgerufen am 13.10.2026.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.

Wen betrifft es?

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten:

Direkt betroffen:

  • E-Commerce / Onlineshops
  • Bankdienstleistungen und Finanzprodukte
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderungsdienste
  • E-Books und E-Book-Reader

Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (bei Dienstleistungen, § 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG)
  • Fälle, in denen die Umsetzung eine grundlegende Veränderung oder eine unverhältnismäßige Belastung bedeutet (das setzt eine dokumentierte Beurteilung voraus, die die Behörde prüfen kann, §§ 16 und 17 BFSG)

Wichtig: Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, sollten Sie Barrierefreiheit ernst nehmen. Sie verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher und ist gut für SEO.

Was droht bei Nichteinhaltung?

  • Aufforderung der Marktüberwachung, Mängel innerhalb einer Frist zu beheben, und am Ende die Untersagung des Angebots (§ 29 BFSG)
  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro für eine nicht konforme Dienstleistung (§ 37 BFSG, gesetzliche Obergrenze)
  • Rechtsbehelfe anerkannter Verbände (§ 33 BFSG)
  • Imageschaden

Was bedeutet “barrierefrei” für Websites?

Eine barrierefreie Website ist für alle Menschen nutzbar, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen:

  • Sehbehinderung: Screenreader können die Seite vorlesen
  • Motorische Einschränkung: Die Seite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar
  • Hörbehinderung: Videos haben Untertitel
  • Kognitive Einschränkung: Klare Sprache und einfache Navigation

Als technischer Maßstab dient die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA verweist.

Die wichtigsten WCAG-Anforderungen

1. Wahrnehmbarkeit

Alle Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein.

Textalternativen für Bilder:

  • Jedes Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text
  • Dekorative Bilder: leerer Alt-Text (alt=“”)
  • Komplexe Grafiken: Ausführliche Beschreibung im Text

Kontraste:

  • Mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis für normalen Text
  • Mindestens 3:1 für großen Text (über 18 Punkt oder 14 Punkt fett)
  • Auch für Buttons, Links und Formularelemente

Textgröße:

  • Empfehlung: mindestens 16 Pixel für Fließtext (eine feste Größe schreibt die WCAG nicht vor)
  • Text muss bis 200 Prozent vergrößerbar sein, ohne dass Inhalte verloren gehen
  • Keine Inhalte in Bildern, die nicht skalierbar sind

Multimedia:

  • Videos brauchen Untertitel
  • Reine Audioinhalte brauchen ein Texttranskript
  • Keine Auto-Play-Medien mit Ton

2. Bedienbarkeit

Alle Funktionen müssen für alle Eingabemethoden nutzbar sein.

Tastaturnavigation:

  • Jedes Element muss mit der Tab-Taste erreichbar sein
  • Fokus-Indikatoren müssen sichtbar sein (kein outline:none)
  • Keine Tastaturfallen (Elemente, aus denen man mit der Tastatur nicht herauskommt)

Touch-Ziele:

  • Empfehlung: mindestens 44x44 Pixel für klickbare Elemente (Stufe AAA der WCAG 2.1; WCAG 2.2 verlangt auf Stufe AA mindestens 24x24 Pixel)
  • Genug Abstand zwischen Elementen, um Fehltreffer zu vermeiden

Navigation:

  • Konsistente Navigation auf allen Seiten
  • Breadcrumb-Navigation für die Orientierung
  • Skip-to-Content-Link am Seitenanfang
  • Seitentitel, der den Inhalt beschreibt

Zeitlimits:

  • Keine automatisch verschwindenden Inhalte ohne Möglichkeit, die Zeit zu verlängern
  • Keine blinkenden oder flackernden Elemente (Epilepsie-Risiko)

3. Verständlichkeit

Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein.

Sprache:

  • Sprache der Seite im HTML-Code angegeben (lang=“de”)
  • Fremdsprachige Abschnitte entsprechend markiert
  • Klare, einfache Formulierungen

Formulare:

  • Jedes Feld hat ein sichtbares Label
  • Fehlermeldungen sind klar und beschreiben, was falsch ist
  • Pflichtfelder sind deutlich gekennzeichnet
  • Eingabehilfen (z. B. erwartetes Format bei Telefonnummern)

Vorhersehbarkeit:

  • Keine unerwarteten Kontextwechsel beim Fokus oder bei der Eingabe
  • Konsistente Bezeichnungen für gleiche Funktionen

4. Robustheit

Die Website muss mit verschiedenen Technologien kompatibel sein.

Valides HTML:

  • Korrekte HTML-Struktur (Überschriftenhierarchie H1 bis H6)
  • Semantische HTML-Elemente (nav, main, article, aside)
  • ARIA-Attribute wo nötig (aber HTML-Semantik bevorzugen)

Kompatibilität:

  • Funktioniert mit gängigen Screenreadern (NVDA, VoiceOver, JAWS)
  • Funktioniert mit verschiedenen Browsern und Betriebssystemen
  • Grundfunktionen sollten auch ohne JavaScript erreichbar sein (Empfehlung, keine Vorgabe der WCAG)

Barrierefreiheit prüfen: Tools und Methoden

Automatische Tests

  • WAVE (WebAIM): Kostenloses Browser-Plugin, prüft Kontraste, Alt-Texte und Struktur
  • axe DevTools: Browser-Extension für technische Accessibility-Prüfung
  • Google Lighthouse: Integriert in Chrome DevTools, testet grundlegende Barrierefreiheit
  • Pa11y: Kommandozeilen-Tool für automatisierte Tests

Wichtig: Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Manuelle Tests sind unverzichtbar.

Manuelle Tests

  • Tastaturtest: Navigieren Sie die gesamte Website nur mit der Tastatur
  • Screenreader-Test: Lassen Sie die Seite von einem Screenreader vorlesen
  • Zoom-Test: Vergrößern Sie den Text auf 200 Prozent
  • Kontrast-Check: Prüfen Sie Farben mit einem Kontrastrechner

Externe Prüfung

Für eine vollständige Prüfung beauftragen Sie einen Accessibility-Experten. Den Umfang und die Kosten klären Sie vorab im Angebot. Meine eigene Prüfung ist das BFSG-Audit; als ersten Überblick gibt es die 20-Punkte-Checkliste.

Barrierefreiheit umsetzen: Prioritäten

Sofort (innerhalb einer Woche)

  • Alt-Texte für alle Bilder hinzufügen
  • Kontraste prüfen und anpassen
  • Seitensprache im HTML setzen (lang=“de”)
  • Formularlabels prüfen
  • Skip-to-Content-Link hinzufügen

Kurzfristig (1 bis 4 Wochen)

  • Tastaturnavigation testen und beheben
  • Überschriftenhierarchie korrigieren
  • Schema.org-Markup überprüfen
  • Fokus-Indikatoren sichtbar machen
  • Video-Untertitel hinzufügen

Mittelfristig (1 bis 3 Monate)

  • ARIA-Attribute wo nötig ergänzen
  • Screenreader-Kompatibilität testen
  • Barrierefreiheitserklärung erstellen und veröffentlichen
  • Team schulen
  • Prozess für neue Inhalte etablieren

Barrierefreiheit und SEO

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung haben erstaunlich viele Überschneidungen:

  • Alt-Texte: Gut für Screenreader und für Google
  • Überschriftenhierarchie: Hilft Nutzern und Suchmaschinen, die Seite zu verstehen
  • Semantisches HTML: Google versteht Inhalte besser
  • Schnelle Ladezeiten: Gut für alle Nutzer und für Rankings
  • Mobile-First: Touch-Ziele und Lesbarkeit auf Smartphones

Eine barrierefreie Website ist fast immer auch eine gut optimierte Website.

Barrierefreiheitserklärung

Betroffene Unternehmen müssen die Informationen nach Anlage 3 BFSG öffentlich und in barrierefreier Form bereitstellen (§ 14 BFSG). In der Praxis geschieht das als Barrierefreiheitserklärung auf der Website mit diesen Inhalten:

  • Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format und der geltenden Anforderungen
  • Erläuterung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt
  • die zuständige Marktüberwachungsbehörde
  • empfehlenswert: Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen und Datum der letzten Prüfung

Fazit: Barrierefreiheit ist kein Projekt, sondern ein Prozess

Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe, die Sie abhaken und vergessen können. Es ist ein fortlaufender Prozess, der bei jedem neuen Inhalt und jeder Änderung beachtet werden muss. Aber es lohnt sich: Eine barrierefreie Website ist besser für alle Nutzer, besser für SEO und schützt Sie vor rechtlichen Risiken.

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Wo steht Ihre Website bei WCAG 2.1 AA?

Das BFSG-Audit prüft alle Kriterien von WCAG 2.1 AA mit Werkzeugen und von Hand, mit Tastatur und Screenreader, und liefert eine Liste der Maßnahmen. Der Betrag wird bei einer Beauftragung angerechnet.

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