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Ratgeber · Webdesign

5 BFSG-Stolperfallen, die KMU 2026 übersehen

Das BFSG gilt seit Juni 2025. Diese fünf Stolperfallen fallen bei Websites oft auf, mit groben Fix-Aufwänden und einer Einordnung der Rechtslage.

Von Ronni Wordel, aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

5 BFSG-Stolperfallen, die KMU 2026 übersehen
Inhalt 8 Abschnitte

Passend zum Thema: Prüfen, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Ihre Website betrifft, ohne Anmeldung.

Zum kostenlosen BFSG-Check

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten: Webshops, Banking, E-Books, Personenbeförderung, Telekommunikation. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 und § 2 Nr. 17 BFSG). Diese fünf Stolperfallen begegnen mir bei der Prüfung von Websites immer wieder.

1. „Ich bin doch B2B, das gilt nicht für mich“

Realität: Reine B2B-Sites sind oft ausgenommen, aber die Trennung B2B/B2C ist in der Praxis selten so sauber. Ein Webshop, der theoretisch nur an Geschäftskunden verkauft, aber Privatpersonen nicht aktiv ablehnt, fällt unter BFSG. Ein Buchungssystem für Anwaltsleistungen, das auch Privat-Mandanten zugänglich ist, fällt unter BFSG.

Fix-Aufwand: zunächst nur die Abklärung, ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, im Zweifel mit einer Fachkanzlei. Wenn ja, ist eine vollständige Prüfung nötig.

2. Tastatur-Navigation läuft nirgendwo komplett durch

Realität: WCAG 2.1 fordert: Jede Funktion muss ohne Maus bedienbar sein. Die Tab-Reihenfolge im Header funktioniert meist. Aber: Modals (z.B. Cookie-Banner), Akkordeons in FAQs, Mega-Menüs und Formulare haben oft Fehler. Der Fokus springt verloren, Skip-Links fehlen, ESC-Taste schließt nichts.

Fix-Aufwand: 4 bis 12 Stunden pro Site, abhängig von Komponenten-Anzahl. Pro Komponente: 30 bis 60 Minuten Tastatur-Test plus Code-Anpassung.

3. Kontrast unter 4,5 : 1 in Body-Text und Buttons

Realität: Mode-Trends 2024 bis 2025 setzten oft auf hellgrauen Text auf weißem Hintergrund („minimalistisch“). WCAG 2.1 AA fordert mindestens 4,5 : 1 für Body-Text und 3 : 1 für große Headlines. Ein typisches Symptom: Hellgrauer Body-Text liegt bei 3,2 : 1, fällt damit unter den Mindestwert.

Fix-Aufwand: 1 bis 4 Stunden. Tools: WebAIM Contrast Checker, Lighthouse-Accessibility-Audit, Browser-DevTools-Eyedropper.

4. Alt-Texte fehlen oder sind nutzlos

Realität: Bilder ohne alt-Attribut sind ein klarer WCAG-Fail. Ähnlich problematisch: Bilder mit nutzlosem Alt-Text wie IMG_2025_03_finalfinal.jpg oder Logo. Screenreader-Nutzer hören das vor, und es bringt ihnen nichts.

Fix-Aufwand: 1 Minute pro Bild × Bilderanzahl. Eine Site mit 30 Bildern braucht 30 Minuten manuelle Arbeit. Tools wie KI-gestützte Alt-Text-Generatoren beschleunigen das auf ~10 Minuten, der Output muss aber inhaltlich geprüft werden.

5. Erklärung zur Barrierefreiheit fehlt komplett

Realität: Wer unter das BFSG fällt, muss die Informationen nach Anlage 3 BFSG öffentlich und barrierefrei bereitstellen (§ 14 BFSG): eine Beschreibung der Dienstleistung, wie sie die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. In der Praxis geschieht das als „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf der Website. Sinnvoll ist außerdem eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen und das Datum der letzten Prüfung.

Fix-Aufwand: 1 bis 2 Stunden für eine erste Version. Vorlagen gibt es bei der BFIT-Bund und im BFSG-Audit ist eine fertig konfigurierte Vorlage enthalten.

Was passiert, wenn man nichts tut?

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde prüft Dienstleistungen anlassbezogen und stichprobenartig (§ 28 BFSG). Sie fordert zunächst zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist auf, danach ein zweites Mal mit der Androhung, das Angebot zu untersagen, und kann es am Ende untersagen (§ 29 BFSG). Für eine nicht konforme Dienstleistung ist ein Bußgeld bis zu 100.000 € vorgesehen (§ 37 BFSG). Das ist die gesetzliche Obergrenze, kein üblicher Betrag. Verbraucher und anerkannte Verbände können sich an die Behörde wenden und Rechtsbehelfe einlegen (§§ 32 und 33 BFSG). Ob daneben Abmahnungen von Wettbewerbern möglich sind, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Rechtsberatung.

Zur Größenordnung des Aufwands: Meine Prüfung kostet 490 € einmalig, dazu kommen je nach Seite 4 bis 12 Stunden Umsetzung zu 80 € pro Stunde, im ungünstigen Fall also 1.450 €.

Quick-Self-Test

In 15 Minuten prüfen, ob Sie überhaupt im Fadenkreuz sind:

  1. Verkauft Ihre Site Dienstleistungen oder Produkte an Endverbraucher? → Wahrscheinlich BFSG-relevant
  2. Können Sie Ihre Site komplett ohne Maus bedienen (Tab + Enter + ESC)? → Test starten
  3. Lighthouse-Accessibility-Score prüfen (pagespeed.web.dev), unter 90? → Konkrete Mängel
  4. Erklärung zur Barrierefreiheit im Footer? → Wenn nein, Pflicht-Lücke
  5. Alt-Texte in den letzten 5 hochgeladenen Bildern sinnvoll? → Stichproben-Check

Wenn 2 oder mehr Punkte „nein“ oder unklar sind, lohnt sich ein strukturierter Audit. Für einen ersten Überblick über die ganze Website gibt es die 20-Punkte-Checkliste.

Wenn Sie tiefer einsteigen wollen

Mein BFSG-Audit ist 490 € einmalig: Lighthouse + manuelle Tastatur-Prüfung + Screenreader-Test (NVDA, VoiceOver) + Kontrast/Reflow + Mangelliste mit Schweregraden + CSV zur Übergabe + Erklärung-Vorlage. Optional Fix-Sprint à 80 €/h.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob Sie unter das BFSG fallen, klärt verbindlich eine Fachkanzlei für IT-Recht. Rechtsstand 13.10.2026, Quelle: Gesetzestext des BFSG, abgerufen am 13.10.2026.

Mehr zum Thema: Barrierefreiheit-Website 2025.

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Wo steht Ihre Website bei WCAG 2.1 AA?

Das BFSG-Audit prüft alle Kriterien von WCAG 2.1 AA mit Werkzeugen und von Hand, mit Tastatur und Screenreader, und liefert eine Liste der Maßnahmen. Der Betrag wird bei einer Beauftragung angerechnet.

BFSG Audit

490 €einmalig

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