BFSG-Check: Betrifft das Gesetz Ihre Website? In 5 Minuten wissen
Zuerst die Schnellprüfung, ob das BFSG für Ihr Angebot gelten kann, dann ein Selbsttest mit sechs Fragen zu Risikostufe und Korrekturaufwand. Kein Login, keine Cookies.
webAION sitzt in Lauenburg/Elbe (Teichweg 1, 21481 Lauenburg, Schleswig-Holstein) und arbeitet für Betriebe in Hamburg, Lübeck und Lüneburg sowie bundesweit per Video. Der BFSG-Check ist ein kostenloser Selbsttest von webAION: Er ordnet ein, ob das BFSG (gilt seit 28.06.2025) für eine Website relevant sein kann, und schätzt den Korrekturaufwand. Das ausführliche BFSG-Audit kostet 490 €. Endpreise, keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG). Stand: 11.10.2026.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025 für bestimmte Angebote an Verbraucher, vor allem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Online-Shops. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Der Check zeigt, ob und wie stark Ihre Website betroffen sein kann. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Belegt
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Schnellprüfung: Fällt meine Website unter das BFSG?
Fünf typische Fälle. Rechtsstand geprüft am 11.10.2026 auf gesetze-im-internet.de (Einordnung, keine Rechtsberatung).
| Fall | Einordnung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Ich verkaufe online an Verbraucher (Online-Shop) | Fällt in der Regel unter das BFSG, es sei denn, der Betrieb ist ein Kleinstunternehmen. | Quiz unten ausfüllen, bei mittlerem oder hohem Risiko das BFSG-Audit erwägen. |
| Kunden buchen und bezahlen Leistungen online | Kann erfasst sein, wenn online ein Verbrauchervertrag geschlossen wird. | Quiz ausfüllen und Angebot prüfen (Einordnung, keine Rechtsberatung). |
| Die Website stellt nur den Betrieb vor, es gibt ein Kontaktformular | In der Regel nicht erfasst: Es wird online kein Verbrauchervertrag geschlossen. | Barrierefreiheit ist trotzdem sinnvoll. Das Quiz zeigt den Aufwand. |
| Mein Angebot richtet sich nur an Geschäftskunden | In der Regel nicht erfasst: Das Gesetz schützt Verbraucher. | Bei Mischformen aus B2B und B2C rechtlich prüfen lassen. |
| Ich habe weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme | Als Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). | Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit berät Kleinstunternehmen. Das Quiz zeigt, wo die Website steht. |
Selbsttest: Risiko und Aufwand schätzen
Sechs Fragen zu Ihrer Website. Ergebnis: Risikostufe und geschätzter Korrekturaufwand in Stunden.
Wer ist Ihre Zielgruppe?
Das BFSG zielt auf Angebote an Verbraucher; reine Angebote an Geschäftskunden fallen in der Regel nicht darunter. Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme (Hinweis, keine Rechtsberatung).
Wer ist betroffen? Schwellen und Ausnahmen
Drei Fragen entscheiden, ob das Gesetz für ein Angebot gilt. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen; sie können Barrierefreiheit trotzdem als Vorteil für alle Besucher sehen.
Beschäftigte und Umsatz
Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Ab 10 Beschäftigten ist die Ausnahme weg.
Verbraucher und Vertragsabschluss online
Erfasst sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Angebote, die Verbraucher über eine Website oder App nutzen, um online einen Vertrag abzuschließen (§ 2 Nr. 26 BFSG). Reine Informationsseiten fallen in der Regel nicht darunter.
Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen betrifft Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG), nicht Produkte wie E-Book-Lesegeräte oder Selbstbedienungsterminals. Wer solche Produkte anbietet, prüft den eigenen Fall gesondert.
So schneiden Betriebe im Kreis ab
Stichprobe von Firmen-Websites im Kreis Herzogtum Lauenburg, Stand 27.07.2026, geprüft mit axe-core. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren, und die Studie trifft keine Aussage zur Rechtskonformität einzelner Betriebe.
Regionalstudie mit Methode und DatensatzWas nach dem Check?
Drei Wege, je nach Risikostufe im Ergebnis des Selbsttests.
Selbst beheben
- Wenige Mängel, meist im Frontend lösbar
- Aufwand grob in Stunden aus dem Ergebnis
- Umsetzung durch Sie oder Ihre Agentur
BFSG-Audit
einmalig, Endpreis · Stand 11.10.2026
- Automatische Prüfung und manuelle Tastatur- und Screenreader-Tests
- Bericht als PDF, Mangelliste als CSV, Auswertungsgespräch
- Betrag wird bei Beauftragung der Behebung voll angerechnet
Erst Audit, dann Entscheidung
- Strukturelle Mängel: Das Audit zeigt, was sich korrigieren lässt
- Danach die Wahl zwischen Korrektur und Neuaufbau
- Bei WordPress-Seiten: WordPress zu Astro als Option
Mehr dazu: Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet,fünf Stolperfallenund die Erklärung zur Barrierefreiheit von webAION.
Häufige Fragen BFSG-Check
Wie sich der Selbsttest von der bezahlten Prüfung unterscheidet, steht auf der SeiteBFSG-Audit.
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